Datenschutzhinweis und Teilnahmebedingungen

Gewinnspielkarte vor Ort beim Event der Wunderlich GmbH | REMUS 8 2.0 für BMW R 1300 GS

Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 DSGVO

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist die REMUS INNOVATION GmbH, Ruhmannstraße 11, 8570 Voitsberg, Österreich. E-Mail: [email protected]

2. Anlass und Umfang der Verarbeitung

Die Teilnahme erfolgt über eine vor Ort ausgefüllte Gewinnspielkarte. Auf der Karte werden die für die Teilnahme und Gewinnerbenachrichtigung erforderlichen Daten abgefragt. Dies sind Vor- und Nachname und E-Mail-Adresse. Zusätzlich wird die abgegebene Schätzung zur Mehrleistung des REMUS 8 2.0 an der BMW R 1300 GS verarbeitet, um die Gewinnerermittlung beziehungsweise Auswertung der Aktion durchführen zu können.

3. Zwecke der Datenverarbeitung

Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Dazu gehören die Prüfung der Teilnahmeberechtigung, die Zuordnung der Gewinnspielkarte, die Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners sowie die Dokumentation der ordnungsgemäßen Abwicklung. Sofern eine gesonderte Einwilligung in werbliche Kommunikation erteilt wird, werden die hierfür angegebenen Daten zusätzlich für diesen Zweck verarbeitet.

4. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung der für die Teilnahme erforderlichen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, weil sie zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Soweit Daten zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aufbewahrt werden müssen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Eine freiwillige Einwilligung in werbliche Kommunikation erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

5. Empfänger der Daten

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Innerhalb der REMUS Innovation GmbH erhalten nur jene Stellen Zugriff, die mit der Abwicklung des Gewinnspiels betraut sind. Eine Weitergabe an technische Dienstleister, Druck-, IT- oder Versanddienstleister kann erfolgen, soweit diese als Auftragsverarbeiter oder sonstige Dienstleister für die Abwicklung eingesetzt werden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht ohne gesonderte Einwilligung.

6. Speicherdauer

Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Nach Abschluss der Aktion und Ablauf etwaiger Nachweis- und Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht. Daten aus einer freiwilligen Einwilligung in werbliche Kommunikation werden bis zum Widerruf oder bis zum Wegfall des Zwecks verarbeitet.

7. Betroffenenrechte

Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben nach Maßgabe der DSGVO insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen. Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Zur Ausübung der Rechte genügt eine Mitteilung an [email protected].

8. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien.

9. Keine Pflicht zur werblichen Einwilligung

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht davon abhängig, dass eine Einwilligung in den Erhalt von werblicher Kommunikation erteilt wird. Eine solche Einwilligung ist freiwillig und kann separat angekreuzt werden.

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die REMUS INNOVATION GmbH, Ruhmannstraße 11, 8570 Voitsberg, Österreich.

2. Gewinnspiel und Teilnahmeort

Das Gewinnspiel wird vor Ort im Rahmen der Veranstaltung bei der Wunderlich GmbH, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 6 – 8, 53501 Grafschaft, Deutschland durchgeführt. Die Teilnahme erfolgt durch vollständiges Ausfüllen und Abgabe der Gewinnspielkarte am dafür vorgesehenen Sammelbehälter am REMUS Stand.

3. Aktionszeitraum

Teilnahmen sind im Zeitraum 30.05.2026 9 Uhr bis 30.05.2026 18 Uhr möglich. Später abgegebene Karten können nicht berücksichtigt werden.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der REMUS Innovation GmbH sowie an der Durchführung beteiligte Personen und deren Angehörige können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig.

5. Teilnahmevoraussetzungen

Für eine gültige Teilnahme müssen die Gewinnspielkarte vollständig und lesbar ausgefüllt, die Teilnahmebedingungen akzeptiert und die Schätzfrage beantwortet werden. Falsche, unvollständige, unleserliche oder manipulierte Teilnahmen können ausgeschlossen werden.

6. Schätzfrage

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schätzen, welche Mehrleistung der REMUS 8 2.0 an der BMW R 1300 GS gegenüber dem Standardschalldämpfer auf dem Prüfstand bringt. Die Antwortmöglichkeiten sind auf der Gewinnspielkarte vorgegeben. Maßgeblich ist der von REMUS festgelegte Referenzwert für diese Aktion. Technische Angaben können je nach Modell, Konfiguration, Messbedingungen und sonstigen Einflussfaktoren variieren.

7. Gewinn

Unter allen gültigen Teilnahmen wird ein Gutschein über 10 % Nachlass verlost. Der Gutschein ist bis zum 31.12.2026 gültig und kann vor Ort bei der Wunderlich GmbH oder im REMUS Onlineshop unter www.remus-exhausts.com eingelöst werden. Er gilt ausschließlich für REMUS Produkte, insbesondere Schalldämpfer und Zubehör. Eine Kombination mit anderen Aktionen, Rabatten oder Gutscheinen ist ausgeschlossen. Eine Barablöse, Übertragung oder nachträgliche Verrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

8. Gewinnerermittlung

Die Gewinnerermittlung erfolgt nach Ende des Aktionszeitraums. Gewinnt die richtige Antwort, wird der Gewinn unter allen gültigen Karten mit richtiger Schätzung verlost. Falls keine richtige Schätzung vorliegt oder mehrere Auswertungsvarianten vorgesehen sind, kann der Gewinn unter allen gültigen Teilnahmen verlost werden. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

9. Gewinnerbenachrichtigung

Die Gewinnerin oder der Gewinner wird über die auf der Gewinnspielkarte angegebene Kontaktmöglichkeit benachrichtigt. Meldet sich die Gewinnerin oder der Gewinner nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Benachrichtigung zurück, behält sich REMUS vor, den Gewinn neu zu vergeben.

10. Ausschluss und Manipulation

REMUS behält sich vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird, falsche Angaben gemacht werden, der Ablauf des Gewinnspiels manipuliert wird oder ein sonstiger berechtigter Grund vorliegt.

11. Änderung, Unterbrechung oder Beendigung

REMUS behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, organisatorischen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Ansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen daraus nicht.

12. Haftung

REMUS haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ergeben sich aus dem vorstehenden Datenschutzhinweis.

14. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

15. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

16. Salvatorische Regelung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.